Zum Hauptinhalt springen
Ratgeber · 7 min Lesezeit

Steuererklärung als Vermieter mit Software – was sie abnimmt und was nicht.

Steuersoftware ersetzt keinen Berater, aber sie kann bis zu 80 % der Vorarbeit sparen. Entscheidend ist, wie sauber die Belege und die Vermietungsdaten in die Software fließen.

Zahlungsmittel erforderlich · 0 € in den ersten 7 Tagen · jederzeit kündbar
Die kurze Antwort

Steuersoftware pflegt die Einkünfte aus Vermietung (§ 21 EStG), rechnet Werbungskosten und AfA nach und exportiert per ELSTER. Sie ersetzt keine Sonderfall-Beratung, spart aber bei Standard-Vermietung 5 bis 15 Stunden pro Jahr. Voraussetzung: saubere Trennung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand und vollständige Belegakte.

Was Steuersoftware konkret leistet

  • Einnahmen (Miete, Nebenkostenvorauszahlung, Erstattungen) automatisch nach § 21 EStG erfassen.
  • Werbungskosten nach Kategorien führen: Zinsen, AfA, Instandhaltung, Verwaltung, Fahrten, Versicherungen.
  • AfA-Verzeichnis pflegen und Vorjahrs­werte fortschreiben (Grundstückswert, Gebäude, Zubehör).
  • Erhaltungs­aufwand ab dem 15-%-Grenzwert der drei Anschaffungsjahre prüfen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).
  • ELSTER-Export mit Prüfsummen und Fehlerprotokoll.
  • Belegakte digital anhängen – oft mit OCR und Datumsprüfung.

Vermietungssoftware + Steuersoftware = doppelter Effekt

Reine Steuersoftware bekommt die Zahlen nicht von selbst. Der Datenweg sieht so aus:

  1. In der Vermietungssoftware liegen Mietvertrag, Zahlungsplan und Belegkonto je Objekt.
  2. Die Vermietungssoftware exportiert am Jahresende einen Steuer-Export (CSV / PDF) mit Einnahmen, Werbungskosten je Kategorie und AfA-Zeile.
  3. Der Export wird in die Steuersoftware eingelesen oder Position für Position übernommen.
  4. Die Steuersoftware prüft § 21-Konsistenz und schickt per ELSTER ans Finanzamt.

Rentprime liefert diesen Steuer-Export je Objekt und Jahr – inklusive AfA-Fortschreibung, Erhaltungs­aufwand-Verteilung nach § 82b EStDV und der 15-%-Prüfung für anschaffungsnahen Herstellungsaufwand. Die eigentliche Erklärung erstellst du danach mit ELSTER oder deiner Steuersoftware in unter einer Stunde.

Rechenbeispiel: Zeitersparnis für 3 Objekte

AufgabeManuellMit Vermietungs- + Steuersoftware
Belege sortieren und ordnen8 h1 h
Werbungskosten kategorisieren4 h0,5 h
AfA-Verzeichnis pflegen1 h0 h (fortgeschrieben)
Erhaltungs- vs. Herstellungsaufwand prüfen2 h0,5 h
Steuererklärung ausfüllen3 h1 h
Summe18 h3 h
Schätzung für drei Wohnungen mit typischen Betriebsvorgängen.

Das ist der Ausgangspunkt der Rechnung: 15 Stunden gespart × individueller Stundenwert. Wer 40 € netto pro Stunde ansetzt, spart 600 € – bei Softwarekosten von 30 bis 100 € liegt der Nettonutzen deutlich über null.

Grenzen der Software

  • Erste Vermietung mit Umbau: die Grenze Erhaltungs- vs. Herstellungsaufwand ist kein Software-Automat, sondern eine Wertung – Steuerberater lohnt.
  • Ausland: DBA-Prüfung und Progressionsvorbehalt sind selten sauber abgebildet.
  • Nießbrauch, Schenkung, Erbe, verbilligte Vermietung: individuelle Konstellationen brauchen menschliche Prüfung.
  • Mieterstrom, PV-Gewerbebetrieb, gewerbliche Zwischenmiete: eigene Anlage, oft ohne Assistent.
  • Einspruch, Klageverfahren: Software führt nicht durch das Verfahren.
Selbst hochwertige Software rät im Zweifel zur Vorsicht – lieber eine Position weglassen als eine falsche geltend zu machen. Wer zu offensiv Werbungskosten ansetzt, riskiert Rückfragen und Prüfungshinweise.

Checkliste vor dem Softwarekauf

  1. Deckt die Software Einkünfte aus Vermietung (§ 21 EStG) mit AfA und § 82b EStDV ab?
  2. Kann sie Erhaltungsaufwand auf 2 – 5 Jahre verteilen?
  3. Gibt es einen Import aus Vermietungssoftware (CSV, Datev, Rentprime-Export)?
  4. Wird der Vorjahresdatensatz sauber übernommen (AfA, Verlustvortrag)?
  5. Ist ELSTER integriert oder muss extern verschickt werden?
  6. Was kostet die nächste Version – ist Update im Preis?

Wer im Herbst kauft, hat oft Frühbucherpreise. Der Software-Kauf selbst ist als Werbungskosten anteilig absetzbar, soweit er auf die Vermietungserklärung entfällt.

Datenimport aus Vermietungssoftware Schritt für Schritt

Der Datenweg von Vermietungssoftware zur Steuersoftware entscheidet über die Zeitersparnis. Vier Formate haben sich etabliert: CSV je Objekt, DATEV-CSV (bei Beratern), PDF-Zusammenstellung und direkter Import per Schnittstelle.

FormatAnwenderAufwandFehlerquelle
CSV manuell übernehmenDo-it-yourselfmittelZuordnungsfehler in Kategorien
DATEV-CSVBeraterniedrigKontenrahmen SKR03/04 falsch
PDF-ÜbersichtBeidehoch – händisch tippenÜbertragungsfehler
API/direkter ImportSoftware mit Schnittstellesehr niedrigabhängig vom Anbieter

die Software exportiert den Jahresabschluss je Objekt als PDF und CSV; die CSV ist so aufgebaut, dass sie in WISO und smartsteuer direkt eingelesen werden kann. Der PDF-Auszug enthält AfA-Verzeichnis, Mietkonto und Nebenkostenerstattungen – das Finanzamt akzeptiert die Übersicht als Anlage.

Prüfliste für die eigene Erklärung

Wer die Steuererklärung selbst mit Software macht, sollte vor Absenden eine kurze Prüfliste durchgehen. Die häufigsten Fehler passieren nicht im Rechnen, sondern in der Zuordnung: Erhaltungs- vs. Herstellungsaufwand, AfA-Bemessungsgrundlage nach Renovierung, Werbungskosten vor Erstvermietung.

  1. Mieteinnahmen aus dem Mietkonto abgeglichen (nicht nur aus dem Vertrag ableiten – Zahlungsausfälle prüfen).
  2. Nebenkosten­vorauszahlungen als Einnahmen erfasst, Erstattungen an Mieter als Werbungskosten.
  3. AfA-Bemessungsgrundlage aktualisiert (nach Umbau oder Anschaffungsnahem Herstellungsaufwand).
  4. Zinsen aus Bankunterlagen übernommen, nicht aus Kontoauszug (Tilgung nicht abziehbar).
  5. Erhaltungsaufwand über 4.000 € netto – Verteilung nach § 82b EStDV erwogen.
  6. Fahrten zu Objekten mit Kilometerstand und Datum dokumentiert.
  7. Belegakte digital archiviert (Aufbewahrung 6 – 10 Jahre nach § 147 AO analog).

das Programm führt eine Belegakte je Objekt mit Zahlungszeitpunkt, Kategorie und Steuerkennzeichen. Am Jahresende erzeugt der Steuer-Export eine PDF-Zusammenstellung nach § 21 EStG – die Anlage passt zu jeder Steuersoftware und zu ELSTER.

Wann DIY zum Problem wird

Es gibt drei Situationen, in denen selbst gute Software nicht mehr reicht. Erstens: Umsatzsteuer bei Mieterstrom oder Ferienvermietung. Zweitens: Auslandsimmobilien mit Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens. Drittens: laufende Verhandlungen mit dem Finanzamt (Einspruch, Prüfung, Klage). In diesen Fällen ist die Software ein Werkzeug für Zahlen, nicht für Argumente.

Bei erstmaliger Selbstabgabe empfiehlt sich eine einmalige Prüfung durch einen Steuerberater. Aufwand: 1 – 2 Stunden, Kosten typischerweise 120 – 250 €. Der Berater prüft die Zuordnung, AfA und Formalien – ab dem Folgejahr geht es allein.

Häufige Fragen

Welche Steuersoftware ist für Vermieter empfehlenswert?

WISO Steuer, smartsteuer und Taxfix haben eigene Vermietungsassistenten. Der Ratgeber prüft die Programme im Vergleich; hier keine Empfehlung, weil die Wahl vom Portfolio abhängt: 1 Objekt mit Standardfall = Taxfix reicht, 3+ Objekte mit AfA-Historie = WISO oder smartsteuer stabiler.

Kann ich AfA per Software fortführen, wenn ich das Objekt geerbt habe?

Ja. Als Erbe trittst du in die AfA-Bemessungsgrundlage des Erblassers ein (§ 11d EStDV). Die Software braucht den ursprünglichen Anschaffungswert, das Erwerbsdatum des Erblassers und den bisher abgeschriebenen Betrag.

Was passiert bei einer Betriebsprüfung?

Die Software hilft nur mittelbar. Der Prüfer will Belege, Zahlungsflüsse und den Zusammenhang mit der Vermietung sehen. Eine gute Vermietungssoftware liefert das per Objekt-Export; die reine Steuersoftware zeigt nur die Erklärung.

Muss ich zusätzlich zur Steuersoftware ELSTER benutzen?

Nein. Alle relevanten Programme senden die Erklärung über die ELSTER-Schnittstelle ab. Ein Zertifikat brauchst du dennoch – für die Bestätigung und den Abrufcode.

Ist die Vermietungssoftware selbst Werbungskosten?

Ja, in Höhe des Vermietungsanteils. Nutzt du die Software zu 100 % für die Vermietung, ist der volle Preis Werbungskosten. Bei Mischnutzung Anteilssplit dokumentieren.

Nebenkostenabrechnung in 10 Minuten statt 3 Stunden
Zahlungsmittel erforderlich · 0 € in den ersten 7 Tagen · jederzeit kündbar

Probier es einfach aus.

Wenn dir Rentprime nicht zwei Wochenenden im Jahr spart, kündigst du mit einem Klick.

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, damit unsere Website funktioniert und damit wir verstehen, wie sie genutzt wird. Notwendige Cookies sind immer aktiv. Andere Kategorien aktivierst du nur, wenn du möchtest.