Mietvertrag mit mehreren Mietern: Gesamtschuld erklärt.
Zwei oder drei Mieter im Vertrag heißt: alle haften voll, nicht anteilig. Ein sauberer Vertrag regelt die Gesamtschuld, die Empfangsvollmacht und den Auszug eines Einzelnen.
Unterschreiben zwei oder mehr Personen den Mietvertrag, sind sie Gesamtschuldner nach § 421 BGB: Jeder haftet dem Vermieter für die volle Miete, nicht nur für seinen Anteil. Kündigung, Nachtrag und Auszug müssen gemeinsam erklärt werden. Wer allein raus will, braucht die Zustimmung des Vermieters und der übrigen Mieter — oder einen Nachtrag, der ihn ausdrücklich entlässt.
Was Gesamtschuld praktisch bedeutet
Bei mehreren Mietern in einem Vertrag entsteht ein Schuldverhältnis mit gesamtschuldnerischer Haftung. § 421 BGB stellt es klar: Der Gläubiger — also du als Vermieter — darfst dich aussuchen, wen du in Anspruch nimmst. Zahlt einer nichts, holst du dir die Miete beim anderen. Die interne Aufteilung ist Sache der Mieter untereinander (§ 426 BGB) und geht dich nichts an.
Praktisch heißt das: Ein 900-Euro-Mietvertrag mit drei WG-Mitgliedern verlangt von jedem 900 Euro Haftung, nicht 300. Das wirkt hart, ist aber der Kern der Bonitätssicherheit — und deshalb solltest du in der Selbstauskunft nicht nur einen Mieter prüfen, sondern jeden Einzelnen.
Wichtige Klauseln, die du aufnehmen solltest
- Empfangsvollmacht: Ein Mieter nimmt Erklärungen (Kündigung, Mieterhöhung) für alle in Empfang.
- Gesamtvertretungsvollmacht: Alle unterschreiben Kündigungen und Nachträge gemeinsam.
- Kautionsklausel: Die Kaution wird nur einmal geschuldet, nicht pro Kopf, insgesamt max. drei Netto-Kaltmieten (§ 551 Abs. 1 BGB).
- Nachfolgeklausel: Regelung, ob und wie ein Wechsel innerhalb der WG per Nachtrag möglich ist.
- Kontaktadresse: Eine Adresse für Post und Zustellungen (Zustellungserleichterung).
Kündigung: Wer erklärt, wer empfängt?
| Situation | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Vermieter kündigt | Kündigung muss allen Mietern zugehen | § 542 BGB, BGH VIII ZR 137/12 |
| Ein Mieter kündigt | Kündigung nur wirksam, wenn alle unterschreiben | § 542, § 425 BGB |
| Alle Mieter kündigen gemeinsam | Wirksam mit gesetzlicher Frist | § 573c BGB |
| Einer will raus, andere bleiben | Nur per Nachtrag mit Zustimmung des Vermieters | § 311 BGB |
Auszug eines Einzelnen — der häufigste Streitpunkt
Zieht in einer WG oder einer Paarwohnung einer aus, endet damit nicht seine Haftung. Er bleibt Vertragspartei, haftet weiter für die volle Miete und kann bei einer späteren Zahlungsklage in Anspruch genommen werden. Der saubere Weg ist ein Entlassungs-Nachtrag: Der ausziehende Mieter scheidet aus, ein neuer tritt ein, die Kaution wird intern verrechnet, der Vermieter stimmt zu.
Rentprime führt jeden Mieter mit Ein- und Austrittsdatum, sodass die Vertrags- und Kautionshistorie auch nach zwei Wechseln nachvollziehbar bleibt — inklusive Zuordnung offener Forderungen und automatischer Fristen für § 566 BGB (Kaution binnen sechs Monaten abrechnen).
Rechenbeispiel: WG mit drei Mietern
Anna, Ben und Chris mieten eine 90-m²-Wohnung für 1.200 Euro netto kalt plus 300 Euro Nebenkosten. Kaution: 3.600 Euro. Nach 14 Monaten zieht Chris aus, ohne Ersatz. Er zahlt seinen Anteil nicht mehr. Was passiert?
- Miete: Anna und Ben müssen die vollen 1.500 Euro weiter zahlen — sonst gerätst du in Verzug und du kannst nach § 543 BGB abmahnen oder kündigen.
- Regress: Anna und Ben können intern von Chris seinen Anteil von 500 Euro einfordern (§ 426 BGB).
- Ausgleich: Erst mit einem Nachtrag, in dem Chris ausscheidet und Dora eintritt (oder mit einer gemeinsamen Kündigung aller drei), endet Chris' Haftung dir gegenüber.
- Kaution: Bei einem WG-Wechsel schuldest du die Rückzahlung nicht anteilig — die Kaution ist eine, sie wird am Vertragsende abgerechnet, nicht bei jedem Wechsel.
Ehepaar, Lebenspartner, WG — die Unterschiede
Bei Ehepaaren gilt zusätzlich § 1568a BGB: Nach einer Scheidung kann die Wohnung einem der beiden Ehepartner allein zugewiesen werden. Der andere scheidet dann kraft Gesetzes aus dem Mietverhältnis aus — ohne Zustimmung des Vermieters, ohne Nachtrag. Bei eingetragenen Lebenspartnern gilt die gleiche Regelung analog. Bei einer WG dagegen bleibt jeder Vertragspartei, bis ein Nachtrag ihn entlässt.
Steuerlich zählt bei zwei Mietern nur eine Miete — für die Anlage in der Steuererklärung ist die Gesamtsumme der Mieteinnahmen aus § 21 EStG relevant, nicht die interne Kopfaufteilung.
Bonitätsprüfung bei mehreren Mietern
Weil jeder Mieter für die volle Miete haftet, prüfst du auch jeden einzeln. Das ist keine Formsache — der schwächste Mieter definiert dein Ausfallrisiko. Wenn Anna 3.000 Euro netto verdient und Chris nur 800 Euro, wird bei Zahlungsverzug meist Anna die Miete tragen. Bleibt ihre Bonität dennoch schlecht (offene Kredite, Schufa-Eintrag), reicht das gemeinsame Einkommen nicht als Sicherheit.
- Mieterselbstauskunft von jedem Mieter separat einholen.
- Bonitätsauskunft (Schufa, Creditreform Boniversum) für jeden Erwachsenen.
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate — Summe muss min. 3× Warmmiete abdecken.
- Bei WG: schriftliche Bestätigung, dass alle als Gesamtschuldner haften.
- Bei Ehepaaren mit Trennungssituation: beide Ausweise, aktueller Meldezettel, um § 1568a BGB später sauber abbilden zu können.
Häufige Fragen
Muss ich jede Kündigung an alle Mieter schicken?
Ja, es sei denn, im Vertrag ist eine Empfangsvollmacht geregelt, wonach ein Mieter Erklärungen für die anderen entgegennimmt. Ohne diese Klausel entfaltet die Kündigung erst mit Zugang beim letzten Mieter Wirkung.
Darf ich verschiedene Verträge pro Mieter machen (Einzelverträge)?
Ja, das ist der Weg über Einzel-Mietverträge (typische WG-Gestaltung mit Zimmermiete). Rechtlich saubere Trennung, aber mehr Verwaltungsaufwand und keine Gesamtschuld — jeder haftet nur für sein Zimmer.
Was, wenn einer der Mieter stirbt?
Bei Ehepartnern tritt der Überlebende nach § 563 BGB automatisch allein in den Vertrag ein. Bei einer WG gehen die übrigen Mieter als Gesamtschuldner mit dem Erben des Verstorbenen weiter — praktisch übernehmen sie den Vertrag, wenn der Vermieter zustimmt.
Muss die Kaution aufgeteilt werden?
Nein. Die Kaution ist eine Sicherheit für das ganze Mietverhältnis, nicht pro Person. Am Ende zahlst du sie an alle Mieter gemeinsam zurück, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist.
Kann ich einen Nachtrag verweigern, wenn ein Mieter raus will?
Ja. Du bist nicht verpflichtet, einen Mieter aus dem Vertrag zu entlassen. Ohne Nachtrag haftet er weiter — für Zahlungsausfälle der übrigen ebenso wie für Schäden bei Auszug.