Fahrtkosten als Vermieter — jeden Kilometer richtig absetzen.
Übergabe, Handwerkertermin, Baumarkt, Eigentümerversammlung: Als Vermieter bist du öfter unterwegs, als du denkst. Meist zählt jeder gefahrene Kilometer mit 0,30 € — wenn du die Regeln und die Dokumentation im Griff hast.
Grundsatz: Fahrten zum Objekt sind Reisekosten
Fahrten im Zusammenhang mit deiner Vermietung sind Werbungskosten. Im Normalfall gelten sie als Reisekosten: Du setzt 0,30 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer an — Hin- und Rückfahrt, nicht nur die einfache Strecke. Alternativ kannst du die tatsächlichen Kosten deines Fahrzeugs anteilig nachweisen, was sich bei teuren Autos lohnen kann, aber deutlich mehr Aufwand bedeutet.
Bei 30 Kilometern Entfernung zum Objekt bringt ein einziger Termin also 60 km × 0,30 € = 18 € Werbungskosten. Wer zwölf Termine im Jahr fährt, kommt allein damit auf über 200 € — Kilometer, die ohne Aufzeichnung schlicht verloren gehen.
Die Ausnahme: das Objekt als regelmäßige Tätigkeitsstätte
Nur die halbe Miete gibt es, wenn das Mietobjekt für dich zur regelmäßigen Tätigkeitsstätte wird — etwa weil du praktisch arbeitstäglich dort bist und das Objekt der Mittelpunkt deiner Vermietungstätigkeit ist. Dann gilt nur die Entfernungspauschale: 0,30 € je Entfernungskilometer, also nur für die einfache Strecke. Für den typischen Privatvermieter mit gelegentlichen Terminen bleibt es aber bei den vollen Reisekosten — die Ausnahme betrifft eher Fälle wie die tägliche Baustellenbetreuung bei einer Kernsanierung.
Welche Fahrten du ansetzen kannst
- Wohnungsübergaben, Abnahmen und Besichtigungstermine mit Interessenten
- Handwerker einweisen, Reparaturen kontrollieren, Ablesetermine
- Fahrten zum Baumarkt für Material — auch das ist Vermietungsaufwand
- Eigentümerversammlung und Termine bei der Hausverwaltung
- Bank-, Notar-, Steuerberater- und Behördentermine rund ums Objekt
- Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln: tatsächliche Ticketkosten
Dokumentation: die Fahrtenliste entscheidet
Ein förmliches Fahrtenbuch wie beim Dienstwagen ist nicht vorgeschrieben — aber das Finanzamt will bei Nachfragen plausible Aufzeichnungen sehen. Bewährt hat sich eine laufende Fahrtenliste mit vier Angaben: Datum, Ziel, Anlass, gefahrene Kilometer. Wer zusätzlich den Beleg des Termins hat — Übergabeprotokoll, Handwerkerrechnung, Einladung zur Eigentümerversammlung — macht die Fahrt praktisch unangreifbar.
Nicht glaubwürdig sind dagegen pauschale Schätzungen am Jahresende („50 Fahrten à 60 km"). Solche Rundungen streicht das Finanzamt gern komplett — gerade weil sie sich nicht mit Terminen belegen lassen.
Sonderfälle: weite Strecken und Mischfahrten
Liegt dein Objekt weiter weg, sind auch Übernachtungs- und Verpflegungsmehraufwendungen nach Reisekostengrundsätzen möglich, wenn der Termin sie erfordert. Bei Mischfahrten — Objektbesuch kombiniert mit Familienbesuch — ist Vorsicht geboten: Absetzbar ist die Fahrt nur, soweit die Vermietung der eigentliche Anlass ist; im Zweifel teilst du auf oder setzt nur den eindeutig veranlassten Teil an. Mit mehreren Objekten in derselben Stadt kombinierst du dagegen problemlos: Eine Tour zu drei Objekten ist eine voll veranlasste Fahrt — notiere einfach alle angefahrenen Adressen in der Fahrtenliste.
Rechenbeispiel: was übers Jahr zusammenkommt
Ein realistisches Jahr mit einer vermieteten Wohnung, 25 Kilometer entfernt: zwei Übergabetermine, vier Handwerker- und Ablesetermine, drei Baumarktfahrten, eine Eigentümerversammlung, ein Termin beim Steuerberater. Elf Fahrten à 50 Kilometer hin und zurück sind 550 Kilometer — mal 0,30 € ergibt 165 € Werbungskosten. Bei drei Objekten und entsprechend mehr Terminen liegst du schnell bei 400 bis 600 € im Jahr.
Bei einem Steuersatz von rund 35 Prozent sind das über 150 € echte Ersparnis — für Fahrten, die du ohnehin machst. Die einzige Voraussetzung: Du schreibst sie auf, und zwar laufend statt rückwirkend geschätzt.
Fahrten nebenbei erfassen — mit Rentprime
Fahrtkosten scheitern in der Praxis nie am Steuerrecht, sondern am Vergessen. In Rentprime hältst du Termine und Belege je Objekt fest — Übergabeprotokolle, Handwerkerrechnungen, Ablesetermine — und hast damit automatisch die Anlässe dokumentiert, die deine Fahrtenliste stützen. Der Steuer-Export bündelt die Aufwände am Jahresende je Objekt.
Ob in deinem Fall Reisekosten oder Entfernungspauschale gelten, klärst du bei intensiver Objektbetreuung am besten mit deinem Steuerberater.
Häufige Fragen
Wie viel kann ich pro Kilometer als Vermieter absetzen?
Im Regelfall 0,30 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer — also für Hin- und Rückweg. Nur wenn das Objekt ausnahmsweise deine regelmäßige Tätigkeitsstätte ist, gilt die Entfernungspauschale für die einfache Strecke.
Brauche ich als Vermieter ein Fahrtenbuch?
Kein förmliches. Eine laufende Fahrtenliste mit Datum, Ziel, Anlass und Kilometern genügt — idealerweise gestützt durch Belege wie Übergabeprotokolle oder Handwerkerrechnungen zum jeweiligen Termin.
Kann ich Fahrten zum Baumarkt absetzen?
Ja, wenn du Material für das Mietobjekt besorgst, ist die Fahrt durch die Vermietung veranlasst und mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer absetzbar. Der Kassenbon dokumentiert den Anlass gleich mit.
Was gilt bei einer weit entfernten Immobilie?
Auch lange Anfahrten sind Reisekosten; bei erforderlichen Übernachtungen kommen Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen hinzu. Wichtig ist, dass der Vermietungsanlass der Fahrt klar dokumentiert ist.