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Ratgeber · 7 min Lesezeit

Energieausweis-Kosten — umlegbar oder nicht?

Der Energieausweis ist Pflicht bei jeder Neuvermietung. Was er kostet, wer ihn trägt und warum die Umlage auf den Mieter fast immer scheitert.

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Die kurze Antwort

Die Kosten für den Energieausweis sind für den Vermieter nicht umlegbare Verwaltungskosten und dürfen nicht in die Nebenkostenabrechnung. Sie sind aber vollständig als Werbungskosten nach § 21 EStG absetzbar. Ein Verbrauchsausweis kostet 50 bis 150 Euro, ein Bedarfsausweis 300 bis 500 Euro, Ausstellungspflicht seit § 80 GEG bei jeder Neuvermietung.

Wer braucht wann welchen Ausweis?

SituationAusweis-TypGrundlage
NeuvermietungVerbrauchs- oder Bedarfsausweis§ 80 GEG
VerkaufBedarfsausweis empfohlen§ 80 GEG
Wohngebäude mit ≤ 4 Wohnungen, Bauantrag vor 1.11.1977, nicht auf Wärmeschutzverordnung 1977-NiveauBedarfsausweis Pflicht§ 80 Abs. 3 GEG
Neubau ab Baujahr 1978Wahlfrei§ 80 GEG
Denkmalgeschütztes GebäudeKein Ausweis nötig§ 79 Abs. 4 GEG

Der Ausweis ist 10 Jahre gültig. Wer ihn beim Besichtigungstermin nicht unaufgefordert vorlegt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Neu seit dem GEG 2020: die Kennwerte müssen bereits in der Anzeige stehen (Baujahr, Energieträger, Endenergiebedarf/-verbrauch, Klasse A+ bis H).

Kostenübersicht 2026

ArtPreisAufwand
Verbrauchsausweis50 bis 150 Euro3 Heizabrechnungen nötig, ca. 30 Minuten Daten sammeln
Bedarfsausweis (Einzelhaus)300 bis 500 EuroVor-Ort-Aufnahme durch Energieberater, 2 bis 3 Stunden
Bedarfsausweis (Mehrfamilienhaus)400 bis 900 EuroAufwand je nach Anzahl Einheiten
Aktualisierung nach ModernisierungMeist neuer Ausweis nötigVolle Neuausstellung

Vorsicht bei 10-Euro-Online-Ausweisen: Der Ersteller muss nach § 88 GEG qualifiziert sein (Ingenieur, Architekt, Handwerksmeister mit Zusatzqualifikation). Ein formal ungültiger Ausweis wird von der Behörde beanstandet — dann zahlst du zweimal.

Warum die Umlage auf den Mieter scheitert

Nach § 1 Abs. 2 BetrKV sind Verwaltungskosten ausdrücklich nicht umlagefähig. Der Energieausweis dient primär dem Vermieter (Pflicht zur Vorlage bei Vermietung/Verkauf) und ist eine einmalige Ausgabe — schon deshalb kein laufender Betriebskostenposten im Sinne des § 1 BetrKV. Wer den Ausweis dennoch in der Nebenkostenabrechnung führt, riskiert Kürzung der gesamten Position durch den Mieter.

Alle Versuche, den Ausweis über die Position „Sonstige Betriebskosten“ (§ 2 Nr. 17 BetrKV) umzulegen, sind an einer klaren Voraussetzung gescheitert: Es muss ein regelmäßig wiederkehrender Kostenposten sein, der zwischen den Parteien vor Vertragsschluss oder in einer Vereinbarung ausdrücklich benannt wurde. Beides ist beim Ausweis fast nie erfüllt.

Rechenbeispiel: Was der Ausweis steuerlich bringt

Vermieter mit 8 Wohnungen (Grenzsteuersatz 42 Prozent), Bedarfsausweis-Kosten 620 Euro:

  • 620 Euro als Werbungskosten nach § 21 EStG absetzbar
  • Steuerersparnis 620 × 0,42 = 260 Euro
  • Effektive Belastung: 360 Euro

Wer die Kosten sauber in der Steuererklärung führt, holt fast die Hälfte zurück. Für die Zuordnung braucht es die Rechnung inkl. Objektbezug — mit dem Steuer-Export in Rentprime landet der Ausweis-Beleg direkt in der Kostenposition „Verwaltung/Beratung“ und ist Ende März für die Steuererklärung vorbereitet.

Sonderfall: Ausweis für Mieterhöhungen und Modernisierungen

Nach einer energetischen Modernisierung musst du oft einen neuen Ausweis ausstellen (§ 80 Abs. 6 GEG) — der alte gibt den neuen Zustand nicht wider. Diese Kosten kannst du im Rahmen der Modernisierung als Nebenkosten der Modernisierung in die Umlage nach § 559 BGB einbeziehen, sofern sie unmittelbar mit der Maßnahme zusammenhängen.

Achtung Doppelvermittlung: Wer den Ausweis über eine Immobilienplattform bekommt, zahlt oft 200 Euro Aufpreis. Direkt beim Energieberater ist der Preis günstiger — die Qualität kommt vom Aussteller, nicht von der Plattform.

Fallstricke beim Bedarfsausweis

Ein Bedarfsausweis rechnet den theoretischen Wärmebedarf des Gebäudes — nicht den tatsächlichen Verbrauch. Für gut gedämmte Gebäude fällt er meist besser aus als der Verbrauchsausweis; für Altbauten mit sparsamen Mietern oft schlechter. Wer die Wahl hat und einen sparsamen Mieterbestand hat, sollte den Verbrauchsausweis wählen.

Achtung bei Renovierung: Nach einem Fenster- oder Heizungstausch verändert sich der Wert erheblich. Ein Bedarfsausweis vor Sanierung und ein neuer nach Sanierung sind Standard — der Vergleich dokumentiert die Modernisierungswirkung und schützt bei einer späteren Modernisierungsumlage-Klage.

Digital archivieren, sofort finden

  1. Ausweis als PDF vom Aussteller einfordern (nicht nur Papier)
  2. Objekt-Zuordnung im Dateinamen: Adresse-EA-Baujahr.pdf
  3. Ausstellungsdatum + 10 Jahre = Ablauf, mit Wiedervorlage
  4. Kopie für Vermietungsanzeigen bereithalten (Kennwerte in Immoscout-Formular übernehmen)
  5. Digitale Signatur des Ausstellers prüfen (Registriernummer der DIBt-Datenbank)

Nicht selten kollidieren zwei Ausweise: Wer den Ausweis via Makler bekommt, hat oft einen zweiten aus der Bauakte. In Rentprime landet er beim Objekt und ist automatisch mit der Objektadresse verknüpft — die Frist läuft nicht mehr unbemerkt ab.

Häufige Fragen

Muss ich den Ausweis bei jeder Besichtigung vorlegen?

Unaufgefordert und in Kopie zur Einsichtnahme. Nach Mietvertragsabschluss muss der Mieter eine Kopie erhalten. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten nach § 108 GEG.

Reicht ein Verbrauchsausweis immer?

Nur bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohnungen oder wenn das Gebäude bei Bauantrag nach 1.11.1977 die damalige Wärmeschutzverordnung erfüllt hat. Für kleine Altbauten ist der Bedarfsausweis Pflicht.

Kann ich einen alten Ausweis weiter nutzen?

Bis zum Ablauf der 10-Jahres-Frist, sofern keine wesentliche Modernisierung stattgefunden hat. Nach einer Fenster-/Fassaden-/Heizungssanierung ist ein neuer Ausweis fällig.

Was, wenn der Mieter den Ausweis nicht will?

Egal — die Vorlagepflicht besteht unabhängig vom Willen des Interessenten. Es reicht die Vorlage vor Vertragsabschluss; eine Verweigerung durch den Mieter ändert die Pflicht nicht.

Zählen die Kosten zu Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten?

Erhaltungsaufwand — im Jahr der Zahlung voll abzugsfähig als Werbungskosten. Nur bei einer aktivierungspflichtigen Großmodernisierung werden sie den Herstellungskosten zugeschlagen und über die AfA verteilt.

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