Die Gesetze sind eingebaut, nicht nachgeschraubt.
Vermietungs-Software ist nur so gut wie ihre rechtliche Grundlage. Rentprime orientiert sich strikt an HKVO, BetrKV, CO₂KostAufG, §556 BGB und der aktuellen BGH-Rechtsprechung.
Welche Gesetze betreffen die Nebenkostenabrechnung?
§556 BGB regelt die Vorauszahlung von Betriebskosten und die jährliche Abrechnungspflicht. Wichtigste Frist: Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter sein — sonst verfallen Nachzahlungsansprüche.
BetrKV §2 definiert die 17 umlegbaren Kostenarten: Heizung, Wasser, Aufzug, Müll, Gartenpflege, Hausmeister, Versicherung, Schornsteinfeger usw. Was nicht in dieser Liste steht, darf nicht umgelegt werden.
HKVO §7 regelt die Heizkostenaufteilung: mindestens 50%, höchstens 70% nach Verbrauch, der Rest nach Fläche. Rentprime bietet die drei gängigen Schlüssel (50/50, 60/40, 70/30) je Objekt einstellbar.
HKVO §6a seit 2022: Monatliche Verbrauchsinfo an den Mieter ist Pflicht. Rentprime erinnert dich automatisch.
CO₂KostAufG seit 2023: Der CO₂-Preis wird zwischen Vermieter und Mieter nach einem 10-Stufen-Modell aufgeteilt — abhängig von der CO₂-Intensität des Gebäudes. Rentprime berechnet die korrekte Stufe automatisch.