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Ratgeber · 8 min Lesezeit

Wohnfläche falsch angegeben was das Vermieter kostet.

Ab 10 Prozent Abweichung darf der Mieter Miete und Nebenkosten dauerhaft anpassen. Der Bundesgerichtshof rechnet konsequent — auch bei alten Verträgen.

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Die kurze Antwort

Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 Prozent nach unten von der Angabe im Mietvertrag ab, darf der Mieter Miete und Nebenkostenvorauszahlungen im gleichen Verhältnis mindern. Der BGH wendet die 10-Prozent-Grenze streng an. Bei einer 80-m²-Wohnung, die tatsächlich 70 m² hat, sinkt die Miete um 12,5 Prozent — das sind schnell mehrere Tausend Euro Rückzahlung.

Die 10-Prozent-Regel des BGH

Der Bundesgerichtshof hat die Grenze in mehreren Urteilen (VIII ZR 133/03, VIII ZR 205/08) klar gezogen: Beträgt die Wohnflächenabweichung mehr als 10 Prozent nach unten, gilt das als Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 BGB. Der Mieter darf die Miete im Verhältnis der Abweichung mindern — nicht nur um die überschießenden Prozent, sondern um die volle Differenz.

Weicht die Fläche um genau 10 Prozent oder weniger ab, hat die Angabe im Mietvertrag Bestand. Das gilt auch, wenn der Vertrag den Zusatz ca. enthält — die Toleranzgrenze bleibt bei 10 Prozent, nicht bei 15.

Rechenbeispiel: 80 m² auf dem Papier, 70 m² real

PositionVertragswert (80 m²)Reale Basis (70 m²)Differenz
Kaltmiete960 €840 €−120 € / Monat
NK-Vorauszahlung200 €175 €−25 € / Monat
Jahresmiete gesamt13.920 €12.180 €−1.740 €
Rückforderung 3 Jahrebis 5.220 €
Verjährung 3 Jahre nach § 195 BGB. Der Mieter kann für die letzten drei Abrechnungsjahre zurückfordern.

Die Abweichung von 12,5 Prozent (10 m² auf 80 m²) übersteigt die Toleranz. Miete, NK-Vorauszahlung und alle flächenabhängigen Umlagen sinken — der Mieter kann rückwirkend fordern.

Warum die falsche Fläche auch die Abrechnung sprengt

Die Wohnfläche ist der häufigste Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung (§ 556a BGB). Ist sie falsch, kippt jede Position, die nach Fläche verteilt wird — Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister, Gartenpflege, Müll, Straßenreinigung, oft auch der Grundkostenanteil der Heizung. Bei einem Vier-Familien-Haus mit einer falsch gemessenen 80-m²-Wohnung verschieben sich die Anteile aller anderen Mieter — die gesamte Abrechnung wird angreifbar.

Rentprime hinterlegt die geprüfte WoFlV-Fläche einmal beim Objekt und rechnet Abrechnung und Miethöhe konsistent aus derselben Quelle — falsche Flächen im Vertrag fallen bei der Anlage auf, nicht erst im Prozess.

Wie du die Fläche korrekt bestimmst

  1. Wohnflächenverordnung anwenden (WoFlV, gilt für alle Mietwohnungen seit 2004).
  2. Balkone/Terrassen: in der Regel zu 25 %, bei besonders hochwertiger Ausstattung bis 50 %.
  3. Dachschrägen: unter 1 m nicht angerechnet, zwischen 1 m und 2 m zur Hälfte, ab 2 m voll.
  4. Kellerräume/Speicher/Waschküche: gehören nicht zur Wohnfläche.
  5. Wintergarten (unbeheizt): 50 %, beheizt und geschlossen 100 %.
  6. Bei Zweifeln: Aufmaß durch Architekt oder Vermessungsbüro (100–250 € je nach Größe).
Für Sozialwohnungen und ältere Verträge (vor 2004) kann die II. Berechnungsverordnung noch relevant sein. Sie kommt zu leicht abweichenden Ergebnissen — die Regel im Mietvertrag entscheidet.

Fläche falsch — was du jetzt tust

  1. Neu vermessen lassen oder Grundriss mit Bemaßung prüfen.
  2. Weicht sie um mehr als 10 % ab: dem Mieter offen und schriftlich mitteilen.
  3. Miete und NK-Vorauszahlung anpassen — freiwillige Korrektur bewahrt vor Klage und Verzugszinsen.
  4. Rückzahlung anbieten oder mit künftigen Zahlungen verrechnen — die Verjährung läuft ab Kenntnis des Mangels neu.
  5. Vertragsergänzung: neue Fläche + Zusatz „einvernehmlich festgestellt" verhindert Streit später.
Weicht die Fläche nach oben ab (Vertrag 70 m², real 80 m²), darfst du nicht einfach mehr Miete verlangen. Die Angabe im Vertrag ist eine Beschaffenheitsvereinbarung — eine höhere Realität heilt sie nicht automatisch.

Was gilt bei Mieterhöhung nach Mietspiegel?

Für die ortsübliche Vergleichsmiete zählt seit BGH-Urteil VIII ZR 266/14 die tatsächliche Wohnfläche — nicht mehr die vertraglich vereinbarte. Auch die Kappungsgrenze (20/15 Prozent in drei Jahren) und die Mietpreisbremse rechnen auf die reale Fläche. Wer bei einer Mieterhöhung noch die falsche Vertragszahl verwendet, riskiert die formelle Unwirksamkeit der Erhöhung.

Nachvermessung: Der Ablauf in der Praxis

Sobald der Verdacht besteht, dass die Fläche nicht stimmt, ist Zeit ein wichtiger Faktor. Je länger du wartest, desto größer die Rückzahlung — und desto stärker der Vorwurf, du habest wissentlich zu hohe Miete verlangt.

  1. Grundriss aus dem Bauakten-Archiv der Gemeinde anfordern (Kosten 15–60 €).
  2. Selbst nachmessen mit Laser-Entfernungsmesser — grober Check vor dem Termin.
  3. Bei Abweichung > 5 % einen Architekten oder öffentlich bestellten Vermesser beauftragen.
  4. WoFlV-konformes Aufmaß-Protokoll erstellen lassen (Dachschrägen, Balkone).
  5. Ergebnis dokumentieren, Mieter informieren, Vertrag ergänzen.
Ein Aufmaß-Protokoll ist im Streitfall gerichtsfest. Wer die Fläche „nach Gefühl" schätzt oder ohne WoFlV-Bezug rechnet, verliert regelmäßig — auch wenn seine Zahlen näher an der Wahrheit sind.

Häufige Fragen

Gilt die 10-Prozent-Regel auch bei Möbelmiete oder Gewerbemiete?

Bei Wohnraum ja. Bei Gewerbemieten hat der BGH die Regel bisher nicht auf alle Konstellationen übertragen — hier zählen die konkreten Vertragsvereinbarungen und der Zweck der Flächenangabe stärker. Im Zweifel ist die Grenze ähnlich, aber nicht identisch.

Was, wenn im Vertrag „ca. 80 m²" steht?

Das ändert nichts. Der BGH sieht die 10-Prozent-Toleranz als abschließend an — ein „ca." erweitert sie nicht auf 15 oder 20 Prozent. Eine echte Öffnung erreichst du nur mit ausdrücklichen Aufmaß-Vorbehaltsklauseln, die individuell verhandelt sein müssen.

Kann der Mieter rückwirkend mindern?

Ja, für die letzten drei Jahre (§ 195 BGB). Erfahren hat er den Mangel oft erst durch eine spätere Vermessung — die Verjährung beginnt dann mit Kenntnis. Wer die Fläche freiwillig korrigiert, begrenzt das Risiko finanziell und außergerichtlich.

Muss ich die Wohnung neu vermessen lassen?

Nicht zwingend. Bei kleinen Wohnungen reicht ein sorgfältiges Nachmessen mit Laser plus Grundriss. Bei komplexen Grundrissen (Dachschrägen, Erker, Balkone) empfiehlt sich ein Aufmaß durch einen Architekten — 150 bis 300 Euro sind gut investiert.

Muss ich alle Mieter im Haus informieren, wenn eine Wohnung falsch vermessen war?

Nur die betroffene Wohnung. Die anderen Wohnungen sind aber betroffen, sobald sie die Wohnfläche als Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung nutzen — dann ändern sich alle Anteile. Ein sauberer Neuaufmaß aller Einheiten schafft Klarheit.

Ist der Balkon in der Grundmiete enthalten, wenn er zu 50 % zählt?

Die Balkonfläche wird in die Gesamt-Wohnfläche eingerechnet — die Miete pro m² zählt für die Gesamtfläche. Ob im Vertrag „inklusive Balkon" steht oder nicht, ändert am rechnerischen Ergebnis nichts, solange die Fläche korrekt bestimmt ist.

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